Deckungssummen (private Risiken)
Die vereinbarten Deckungssummen gelten pauschal für Personen- und Sachschäden, in der Gewässerschadenhaftpflicht pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist, außer bei Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und Jagd-Haftpflichtversicherung, abhängig von der jeweils vereinbarten Pauschaldeckungssumme.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das Doppelte der vereinbarten Summen. In der Jagd-Haftpflichtversicherung gibt es diese Maximierung der Deckungssummen nicht.
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