Vermietung
Häufig ist die Vermietung von einzelnen Wohnräumen innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert und auf eine bestimmte Anzahl (z. B. 3 einzeln vermietete Wohnräume) begrenzt.
Darüber hinaus bieten Versicherer Versicherungsschutz für Einliegerwohnungen innerhalb ihres selbstbewohnten Einfamilienhauses an.
Die Vermietung von Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen kann als Zusatzrisiko zur Privat-Haftpflichtversicherung, unter besonderer Prämienberechnung, mitversichert werden.
Wird durch den Versicherungsnehmer noch weiterer Haus- und Grundbesitz vermietet, so ist dieses Risiko über eine gesonderte Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherung zu versichern.
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