Was kann vereinbart werden?
- Krankenhaustagegeld
Fällig bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt.
- Genesungsgeld
Zusatzversicherung, die - bis zu einer Obergrenze - nach der Behandlung für gleiche Anzahl von Tagen wie das Krankenhaustagegeld gezahlt wird.
- Invaliditätsleistung
Die Versicherung zahlt nach Maßgabe der "Gliedertaxe", wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Leistungsunfähigkeit führt.
- Übergangsentschädigung
Bei hundertprozentiger Invalidität erhalten Sie zur Überbrückung finanzieller Engpässe eine vereinbarte Leistung.
- Todesfallsumme
Bei unfallbedingtem Ableben innerhalb eines Jahres nach dem Unfallzeitpunkt.
- Kurkostenbeihilfe
Zur Behandlung von Unfallfolgen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall.
- Bergungskosten
Zur Bergung verunfallter Personen steht ein vereinbarter Betrag zur Verfügung.
Im Falle von kosmetischen Operationen, Lebensmittelvergiftungen oder Infektionen können ebenfalls Leistungen vereinbart werden. Fragen Sie auch nach Schmerzens- und Tagegeld sowie der verbesserten Gliedertaxe.
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