Gastank
Ein Tank mit Flüssiggas kann im Rahmen der WHG-Restrisiko-Bedingungen der Privat-Haftpflichtversicherung bzw. Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Eine besondere WHG-Anlagendeckung ist nicht erforderlich.
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