Zwei wesentliche Bestandteile für den Berufsunfähigkeitsfall sollte der Vertrag enthalten:
- die Beitragsfreistellung für die Risikolebensversicherung und
- die Zahlung einer BU-Rente.
Der Todesfallschutz besteht dann nämlich fort, ohne dass der Kunde dafür Prämien zahlt. Sollte der berufsunfähige Versorger sterben, bleiben die Hinterbliebenen versorgt.
Die Höhe der BU-Rente wird bei Vertragsabschluss festgesetzt und im Falle der Berufsunfähigkeit gezahlt.
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