Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit |
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Nachfolgend die Änderungen der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2001 gilt:
Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch eine zweistufige, als "voll" und "halb" bezeichnete Erwerbsminderungsrente ersetzt.
| Verbleibende tägliche Erwerbsmöglichkeit unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes | Erwerbsminderung | Rentenanspruch |
| 6 Stunden und länger | keine Erwerbsminderung | keine Rente |
| zwischen 3 und bis zu 6 Stunden | teilweise Erwerbsminderung | halbe Rente |
| unter 3 Stunden | volle Erwerbsminderung | volle Rente |
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