Öffentliche Mittel
Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, den Ausbau oder die Erweiterung einer Immobilie erhalten Sie eine Grundförderung. Öffentliche Mittel gibt es für verschiedene Projekte. Wenn Sie z.B. Solarenergie nutzen wollen, können Sie Fördermittel beantragen. Oder Sie nehmen das "Jungverheirateten- Programm" der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Anspruch. Die Bestimmungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, so dass Sie sich vor Ort informieren müssen.
Eigenheimzulage wird ggf. durch Wohnungsförderung ersetzt
SPD und Union hatten die Abschaffung der Eigenheimzulage wegen der angespannten Haushaltslage in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen. Die Neuregelung trat zum 01.01.2006 in Kraft.
Die grosse Koalition will jedoch die Wohnungsförderung in Deutschland überarbeiten. Genaue Regelungen wollen Vertreter des Bau-, Finanz- und Sozialministeriums mit Fachleuten aus den Regierungsfraktionen beraten.
Im Gespräch ist die Einbeziehung der "Riester-Rente" in die staatliche Förderung des Wohneigentums.
Bisher bezuschußt der Staat über die Riester-Rente lediglich langfristige Sparverträge und besondere Formen von Lebensversicherungen. Die Politiker erhoffen sich jetzt von der Einbeziehung des Wohneigentums einen Schub für die Riester-Rente, die anfänglich nur wenig nachgefragt wurde, und mehr Aufträge für die Wohnungs- und Bauwirtschaft.
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